Praxiskauf – 10 wichtige Regeln

Beitrag Praxiskauf

Beim Praxiskauf warten einige Fallstricke auf den Arzt. Wir haben nachstehend die zehn wichtigsten Regeln aufgestellt, mit denen Sie sich vor Fehlentscheidungen bei der Praxisübernahme schützen können.

1. KAUFPREIS­VERHANDLUNG:  BEREINIGTER PRAXISGEWINN ENTSCHEIDEND

Lassen Sie sich bei den Kaufpreisverhandlungen nicht vom Praxisumsatz und den Zahlen der Vergangenheit beeindrucken. Entscheidend ist vielmehr, mit welchem Ertrag Sie monatlich nach Abzug der Praxiskosten und Steuern rechnen können. Daher ist der zukünftig zu erwartende, auf Sie übertragbare, bereinigte Praxisgewinn maßgeblich.

Beabsichtigen Sie beispielsweise eine gynäkologische Praxis mit eigenem Zytologielabor zu erwerben, haben aber selbst keine Genehmigung zur Abrechnung von Zytologie-Leistungen, sollten diese Einkünfte auch bei der Kaufpreisermittlung unberücksichtigt bleiben. Bei Zweifeln über den Praxiswert empfiehlt es sich, eine Kaufpreisschätzung erstellen zu lassen.

2. VOR PRAXISÜBERNAHME: GESCHÄFTSPLAN AUFSTELLEN

Stellen Sie vor dem Praxiskauf einen Geschäftsplan auf, um den Investitionsbedarf (Praxiskaufpreis, Kosten für Renovierungen und Installationen, Neuanschaffungen von Inventar, Werbung, etc.) zu kennen. Banken werden die Entscheidung über die Kreditvergabe davon abhängig machen, ob ein tragfähiges Konzept präsentiert wird und Sie ein Unternehmertyp sind. Mit einem guten Geschäftsplan vermeiden Sie außerdem unliebsame Verhandlungen über Nachfinanzierungen.

Liquiditätsberechnung: Ferner empfiehlt es sich, vor der Praxisübernahme eine Liquiditätsberechnung durchführen zu lassen. So können Sie sehen, ob Ihnen vom prognostizierten Praxisgewinn nach Abzug aller Verbindlichkeiten im privaten Bereich (z.B. Darlehensrate Hausfinanzierung, Leasingrate Auto, Krankenversicherung, Lebensversicherung, etc.) noch genügend Geld „zum Leben“ bleibt.

3. LANGE BEARBEITUNGS­ZEITEN: ERSTELLUNG EINES ZEITPLANS EMPFOHLEN

Planen Sie die den Praxiskauf rechtzeitig und erstellen Sie einen Zeitplan. Der Veräußerer wird die Praxis aus steuerlichen Gründen häufig zum Anfang eines Jahres abgeben wollen. Wer in einem Anstellungsverhältnis (z.B. Krankenhaus) steht, sollte die Kündigungsfristen in seinem Arbeitsvertrag prüfen und mit dem Zeitpunkt der Praxisübernahme abstimmen.

6-9 Monate für Nachbesetzungsverfahren bei KV: Für die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens bei der Kassenärztlichen Vereinigung müssen ca. sechs bis neun Monate einkalkuliert werden. Möchten Sie qualitätsgebundene Zusatzleistungen, wie beispielsweise Ultraschalluntersuchungen, bei Kassenpatienten abrechnen, müssen diese vorab von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt worden sein. Weiterhin sollte vor der Übernahme feststehen, welches Praxisbudget zur Verfügung steht und mit welchen monatlichen Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sie rechnen können.

4. ERFORDERLICHE GENEHMIGUNGEN für Praxiskauf PRÜFEN

Prüfen Sie, ob in den Räumlichkeiten eine Arztpraxis betrieben werden darf, genügend Parkplätze vorgehalten werden und alle sonstigen, für den Betrieb einer Arztpraxis erforderlichen Genehmigungen vorliegen. So müssen beispielsweise Vorgaben über Fluchtwege, Aufenthaltsräume oder die Anzahl von Parkplätzen erfüllt werden.

Zusätzliche Verpflichtungen: Für die Einhaltung der Infektionshygiene in medizinischen Einrichtungen sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut maßgeblich. Diese empfehlen unter anderem eine Trennung von Personal- und Patiententoilette. Gibt es in der Arztpraxis keine getrennten Sanitärräume, kann ein Umbau sehr teuer werden.

5. PRAXISINVENTAR: INVENTARLISTE DEM PRAXISÜBERNAHMEVERTRAG BEIFÜGEN

Klären Sie ab, welches Praxisinventar übergeben und welches entnommen wird. Erstellen Sie eine Inventarliste, die dem Praxisübernahmevertrag beigefügt wird. Prüfen Sie vor der Übergabe, ob das Inventar im Eigentum des Praxisabgebers steht. Geleastes oder finanziertes Inventar steht nicht im Eigentum des Praxisabgebers. Möchten Sie diese Geräte übernehmen, müssen Sie in die laufenden Verträge eintreten.

6. PERSONAL: DIE BEREITS VORHANDENEN ANSTELLUNGS­BEDINGUNGEN beim Praxiskauf PRÜFEN

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über das in der Arztpraxis beschäftigte Personal und dessen Anstellungsbedingungen. Der Praxiskauf geht häufig mit einem Betriebsübergang einher. Dies hat zur Folge, dass Sie verpflichtet sind, das Personal zu unveränderten Konditionen weiter zu beschäftigen. Außerdem ist die Kündigung eines Arbeitnehmers anlässlich eines Betriebsübergangs von Gesetzes wegen unwirksam. Folgende Informationen sind im Vorfeld wichtig:

  • Wer, seit Wann und für Wieviel ist in der Praxis beschäftigt
  • Wenn keine schriftlichen Arbeitsverträge existieren oder nur alte Verträge vorliegen, sollte der Praxisverkauf zum Anlass genommen werden, nunmehr schriftliche Verträge abzufassen bzw. diese auf den aktuellen Stand zu bringen.

7. GEMEINSCHAFTS­PRAXIS: ALTVERBINDLICH­KEITEN PRÜFEN

Treten Sie in eine bereits bestehende Gemeinschaftspraxis ein, haften Sie neben Ihren Kollegen auch für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft, gegebenenfalls mit dem Privatvermögen. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Einstieg in die Gemeinschaftspraxis Folgendes prüfen:

  • es drohen keine Regresse von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Praxisverbindlichkeiten werden regelmäßig beglichen
  • es wurden keine (größeren) Kreditverträge über die Gemeinschaftspraxis abgeschlossen

Gemeinschaftspraxisvertrag: Lassen Sie sich den Gemeinschaftspraxisvertrag vorlegen. So kann geprüft werden, ob alle Gesellschafter tatsächlich in freier Praxis arbeiten, das Unternehmerrisiko mittragen und sich in keinem weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis befinden. Stellt sich heraus, dass Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis in Wirklichkeit scheinselbständig sind, drohen Honorarrückforderungen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung und möglicherweise auch Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges.

8. NEBENTÄTIGKEITEN: KOOPERATIONS­VERTRÄGE ÜBERPRÜFEN

Vergewissern Sie sich, ob Kooperationsverträge, die vom Praxisabgeber mit Dritten abgeschlossen wurden, von Ihnen fortgeführt werden können. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Kooperationspartnern auf, beispielsweise wenn es um die Fortsetzung von Belegarztverträgen oder Verträgen über die Durchführung von ambulanten Operationen geht. Diese Aufgaben werden häufig außerhalb der Praxis-Sprechstundenzeiten durchgeführt und stellen Nebentätigkeiten dar. Klären Sie vorab mit der Kassenärztlichen Vereinigung, ob Art und Umfang dieser Nebentätigkeiten im Einklang mit dem Vertragsarztrecht und Ihrem Versorgungsauftrag stehen.

9. EXISTENZ­GRÜNDUNG: STEHEN FÖRDERMITTEL ZUR VERFÜGUNG?

Klären Sie, ob für Ihre Existenzgründung Fördermittel zur Verfügung stehen. Für die Ansiedlung von Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf werden Fördergelder bereitgestellt. Außerdem gibt es Zuschüsse für betriebswirtschaftliche Beratungen bei Existenzgründern. Auch die Banken können Ihnen besondere Kreditprogramme für den Einstieg in die Selbständigkeit vermitteln.

10. BEI BEDARF PROFESSIONELLE HILFE für den Praxiskauf HOLEN

Planen Sie die Existenzgründung mit Fachleuten, die die Fallstricke kennen, die unabhängig sind und über ein umfassendes Netzwerk verfügen. Für das „Projekt Praxisübernahme“ sind Sie dann bestens vorbereitet!

Zur Klärung der Praxiswertermittlung erstellt Büdingen Nova Praxisschätzungen nach dem modifizierten Ertragswertverfahren. Die Entscheidungsfindung bei der Kaufpreisverhandlung wird damit erleichtert und auch das Finanzierungsgespräch mit der Bank dadurch optimal vorbereitet.