Der Begründungs-Ratgeber zur GOÄ-Abrechnung

Die Honorare nach GOÄ haben sich seit 1996 nicht verändert, geschweige denn der galoppierenden Inflation angepasst. Diesem Umstand tragen wir Rechnung und nehmen uns der sprechenden Medizin an: Wir haben für Sie praxisrelevante Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihre erbrachten Beratungsleistungen angemessen in Ihre GOÄ-Abrechnung einbringen können.

In Zeiten des allgemeinen GOÄ-Stillstands sollten Ärztinnen und Ärzte ruhig Mut fassen den ihnen gewährten Ermessensfreiraum optimal zu nutzen. Streng genommen schreibt die GOÄ in § 5 Abs. 2 genau dies vor: Demnach sind die Gebühren „unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen“.

In anderen Worten: Sie sollten Ihre Honorarhöhe in einem gerechten Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bemessen. Wie Sie idealerweise dabei vorgehen, erläutern wir Ihnen.

Optimieren Sie Ihre Liquidation

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Mut zur Höherbewertung

Beratungen und Gespräche sind die am häufigsten routinemäßig-erbrachten Leistungen in der ärztlichen Praxis. Sie sind unentbehrlich – sowohl für Diagnosestellung als auch Behandlung. Sie bilden zudem das Fundament für das gedeihliche Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis.

In der Folge sollten Sie diese unentbehrliche Leistung auch angemessen honoriert bekommen. Wie Sie aus Ihrem Praxisalltag wissen, ist eine Leistung nach GOÄ-Ziffer 1 zwar schnell erbracht.

Doch zeigt die Praxis eben auch: Genauso schnell sind 10 Minuten überschritten. Bei einer Beratung, die länger als 10 Minuten in Anspruch nimmt, ist Ziffer 1 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 anzusetzen. Alternativ eignet sich die Leistung nach Ziffer 3 zur Liquidation.

Tipp: Denken Sie nicht nur bei Beratungen und Gesprächen an eine Höherbewertung! Denn sind Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad erhöht oder lagen besondere Umstände bei der Behandlung/Untersuchung vor, dann sollten Sie über einen anwendbaren Steigerungsfaktor nachdenken.

Wir sind Büdingen

Bei Büdingen Med steht Ihnen Ihr persönliches Team von Abrechnungsexperten zur Verfügung, das durch ständige Fort- und Weiterbildung auf dem neuesten Stand von GOÄ-Richtlinien und Rechtsprechung ist und darüber hinaus zu 100 % auf Ihr individuelles Fachgebiet spezialisiert ist. Bei Büdingen Med wissen Sie Ihre Privatabrechnung in den besten Händen, denn Sie profitieren von dem umfassenden Wissen einer der führenden Abrechnungsstellen Deutschlands für Ihre Abrechnung nach GOÄ.