Entdecken Sie mit Büdingen Med die optimale Lösung für die Privatliquidation Ihrer Praxis. Als Ihr spezialisierter Partner in Sachen Abrechnung bieten wir Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Lösungen, sondern auch exklusive Premiumvorteile, die Ihre Zufriedenheit garantieren.

Preisgarantie*: Ihre Konditionen bei uns sind nicht höher als bei Ihrem bisherigen Anbieter

350 € Startguthaben*

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Ihre Privatabrechnung
Bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit legen wir großen Wert darauf, Ihre individuellen Anforderungen genau zu verstehen. Unser erfahrenes Team hört aufmerksam zu und analysiert, wie wir Ihre Abrechnung perfekt anpassen können. Jede einzelne Rechnung wird sorgfältig auf Vollständigkeit, Plausibilität und GOÄ-Konformität gemäß §12 der GOÄ geprüft.
Ihre Leistungsmodule
Spezialisiertes Abrechnungsteam
Zur Abrechnung Ihrer Privatleistung, spezialisiert auf Ihren Fachbereich
Abrechnungsoptimierung zum Start
Individuell für einen perfekten Start mit Büdingen Med
Kostenloser E-Service
Persönlicher Abrechnungssupport für Ihre Praxissoftware und eine sichere sowie reibungslose Übermittlung Ihrer Daten
Konsequentes Mahnwesen
Zur Durchsetzung und Sicherung Ihres Honorars
Professionelle Erstattungshilfe
Für Ihre Patienten - zur optimalen Patientenbindung
Optional Sofortauszahlung
Bis zu 100% Auszahlung Ihres Honorars
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*Voraussetzung für das Angebot ist eine Kontaktaufnahme im Zeitraum vom 20.11.2023 - 26.11.2023, zwecks einer Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch und der Abschluss eines Vertrages im Jahr 2023. Das Angebot ist nur gültig für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der bis zum Versand dieser Aktion nicht Kunde der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu unterbrechen und nicht weiter anzubieten. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 350 EUR zzgl. MwSt. ist der Abschluss eines Vertrages bis zum 31.12.2023 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Für die Garantie von gleichbleibenden oder geringeren Konditionen ist ein Nachweis der vertraglich vereinbarten dauerhaften Gebühren des bisherigen Anbieters erforderlich. Das Angebot ist nur gültig für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der im Jahr 2022 nicht Kunde der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu unterbrechen und nicht weiter anzubieten.