
100 Jahre Innovation, Vertrauen, Erfolg – Feiern Sie mit uns
100 Jahre Exzellenz und Vertrauen – Feiern Sie unser Jubiläum mit uns und sichern Sie sich ein exklusives Angebot, das so einmalig ist wie dieser Meilenstein.
Exklusives Jubiläums-angebot für Neukunden

Attraktive Konditionen
1,00 % + 1,95 € Verwaltungspauschale zzgl. Porto*

Startguthaben zum Beginn
500 €*, die direkt mit Ihren Abrechnungsgebühren verrechnet werden

Wissen und Innovation
Ein Seminargutschein für unsere Fortbildungen
Von Ärzten für Ärzte
Seit einem Jahrhundert unterstützt der ärztlich geführte Verein, Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen e. V., Arzt- und Zahnarztpraxen dabei, bürokratische Hürden zu überwinden und Potenziale zu entfalten. Das Jahr 2025 markiert für uns nicht nur ein Jahrhundert Engagement für Arzt- und Zahnarztpraxen, sondern auch den Beginn eines neuen Kapitels: Mit Weitblick und Innovationskraft möchten wir Sie weiterhin bei den Herausforderungen des Praxisalltags unterstützen. Unsere Mission bleibt dabei unverändert: Den Weg für effizientere Abläufe zu ebnen und Ihnen mehr Freiraum für die Patientenversorgung zu schaffen.

Warum Büdingen Med?
Seit 100 Jahren sind wir Ihr verlässlicher Partner für effizientes Abrechnungsmanagement.

Mehr Zeit
Weniger Verwaltungsaufwand durch Übernahme Ihrer Privatabrechnung

Mehr Sicherheit
Maximale Abrechnungstransparenz und GOÄ-konforme Privatabrechnung

Mehr Ertrag
Optimale Unterstützung bei der Privatliquidation
100 Jahre Innovation und Tradition –
Unsere Erfolgs-geschichte
Seit der Gründung im Jahr 1925 hat die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Was damals mit einer geliehenen Schreibmaschine in einem kleinen Raum begann, hat sich zu einem der führenden Honorarzentren Deutschlands entwickelt. Unsere Geschichte ist geprägt von Innovation, Qualität und dem stetigen Bestreben, Ihnen den besten Service zu bieten.
einige Highlights aus 100 Jahren

1925: Gründung der „VerrechnungsStelle für Oberhessen“ mit dem Ziel, Ärzten zeitaufwendige Verwaltungsarbeiten abzunehmen.
1954: Durch den unermüdlichen Einsatz des Teams expandierten wir in mehrere Städte, darunter Kassel, Frankfurt und Mainz.
1972: Einstieg ins elektronische Zeitalter mit einem hochmodernen Rechenzentrum.
2007: Modernstes Rechenzentrum mit höchsten Sicherheitsstandards eröffnet.
Heute: Über 8.500 Kunden setzen auf unsere Expertise.
HABEN SIE FRAGEN? WIR HABEN DIE ANTWORTEN
Bis wann gelten die Jubiläumskonditionen?
Die Jubiläumskonditionen gelten nur bei einem Vertragsabschluss im Jubiläumsjahr 2025. Der sich anschließende reguläre Preis zzgl. einer Verwaltungspauschale von 1,95 € zzgl. Porto ab 01.01.2026 richtet sich nach dem gewählten Dienstleistungsumfang sowie dem praxisindividuellen Honorarvolumen.
Wie erhalte ich das Startguthaben?
Das 500,00 € Startguthaben wird nach Vertragsabschluss mit Ihren ersten Abrechnungen verrechnet.
Welche Voraussetzung gelten für die Konditionen?
Die Jubiläumskonditionen gelten nur bei einem Vertragsabschluss im Jubiläumsjahr 2025 mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen von 50.000 p. a..
Wann findet die Veranstaltung statt?
Termine finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Website.
Machen Sie den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit
Dieses einmalige Jubiläumsangebot ist nur bis zum 31.12.2025 verfügbar.
*Die Jubiläumskonditionen gelten bei einem Vertragsabschluss im Jubiläumsjahr 2025 mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und nur für das Jahr 2025. Der sich anschließende reguläre prozentuale Preis richtet sich ab dem 01.01.2026 nach dem gewählten Dienstleistungsumfang sowie dem praxisindividuellen Honorarvolumen. Die Gebühren basieren auf dem Honorarwert zuzüglich einer Administrations- und Logistikpauschale von 1,95 EUR sowie den Kosten für einen Inlands-Standardbriefes. Wird dies nicht gewünscht, räumt die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen GmbH dem Kunden ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2025 ein. Es gilt eine Mindestgebühr in Höhe von 3,00 €. Diese Mindestgebühr wird nur erhoben, wenn die Summe aller Gebührenbestandteile diesen Betrag nicht erreicht. Die Datenübertragung mittels PAD/PADNext Schnittstelle der Privatliquidation muss online erfolgen. Bei der Abrechnung mit Abrechnungsblättern oder Krankenakten gilt das Jubiläumsangebot nicht. Das Angebot gilt nur für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der bis zu dieser Jubiläumsaktion nicht Kunde der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Jubiläumsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist mit anderen Aktionen nicht kombinierbar. Die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Jubiläumsangebot jederzeit zu beenden. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 500 EUR zzgl. MwSt. ist der Abschluss eines Vertrages bis zum 31.12.2025 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Startguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie Labore sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen.