Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie dabei: Sie erhalten eine Gebührengutschrift im Wert von 500 €* und Ihre Kollegin oder Ihr Kollege ein Startguthaben in Höhe von 500 €* bei Vertragsabschluss – ein Gewinn für alle.
Mit unserer Blue Week Aktion gewinnen alle – alles auf einen Blick

Für Sie: Als Dankeschön für Ihre Weiterempfehlung erhalten Sie eine Gebührengutschrift in Höhe von 500 €* nach einem erfolgreichen Vertragsabschlus. So profitieren Sie von Ihrer Empfehlung.
Für Ihre Kollegin oder Ihren Kollegen: Beginnt mit einem 500 € Startguthaben* – der perfekte Einstieg in eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns.
Für beide: Gemeinsam profitieren Sie von einer starken Partnerschaft. Empfehlen war noch nie so einfach und lohnend.
So einfach funktioniert es:

Empfehlen
Teilen Sie uns die Kontaktdaten eines Kollegen oder einer Kollegin mit.

Abschluss
Ihre Kollegin oder Ihr Kollege schließt einen Vertrag mit uns ab.

Belohnung
Sie erhalten eine Gebührengutschrift von 500 €* nach Vertragsabschluss und Ihre Kollegin/Ihr Kollege bekommt ein Startguthaben von 500 €*.
Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten!

Wie lange gilt die Aktion?
Die Aktion gilt nur während dem Zeitraum 25.11.2024 bis 29.11.2024. Um von der Aktion zu profitieren, muss Ihre Empfehlung in diesem Zeitraum abgegeben werden.
Wann erhalte ich die Gebührengutschrift?
Nach Abschluss des Vertrages Ihrer Kollegin / Ihres Kollegen und das Vorliegen der ersten Abrechnung.
Kann ich mehrere Kollegen empfehlen?
Ja, für jede erfolgreiche Empfehlung profitieren Sie erneut.
Jetzt Kollegen empfehlen
Ja, ich bin zufriedene Kundin / zufriedener Kunde und möchte Büdingen folgende Kollegin / folgenden Kollegen empfehlen. Meine Kollegin / Kollege ist über die Kontaktaufnahme informiert und damit einverstanden.
*Voraussetzung für die Prämiengewährung ist der Abschluss eines Vertrages im Jahr 2024 mit dem empfohlenen Kollegen sowie dessen erste Abrechnung bis zum Ende des ersten Quartals 2025. Die Gebührengutschrift erfolgt nach Eingang dieser Abrechnung. Neukunde ist jede Person, die vor dieser Aktion noch kein Vertragsverhältnis mit der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH hatte. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, deren früheres Vertragsverhältnis von der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gekündigt wurde, Mitarbeiter der Ärztlichen Unternehmensgruppe Büdingen sowie Ärzte im Ärztlichen Notdienst. Das Startguthaben und die Gebührengutschrift können nicht ausgezahlt werden, sondern werden ausschließlich mit den Abrechnungsgebühren verrechnet. Voraussetzung für die Gebührengutschrift in Höhe von 500,00 EUR zzgl. MwSt. ist ein Vertragsabschluss im Jahr 2024 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Liegt das Honorarvolumen darunter, ist eine individuelle Lösung möglich. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, insbesondere nicht mit dem Landpartie-Kundenspecial. Der empfohlene Kollege muss der Kontaktaufnahme durch die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ausdrücklich zustimmen. Die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen.