Sichere Sie sich jetzt unser spezielles Neukunden-Paket: 500 €* Startguthaben, einen kostenlosen Abrechnungscheck zum Start und einen Gutschein für unsere Online-Veranstaltung zur GOÄ-Abrechnung.
Ihr Start mit uns – Alle Vorteile auf einen Blick
Seit fast 100 Jahren unterstützen wir Ärztinnen und Ärzte dabei, ihre Abrechnungen zu optimieren und Zeit zu sparen. Mit unserem Angebot machen Sie den ersten Schritt in eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die sich auszahlt. Ihr Erfolg ist unser Ziel.

500 €* Startguthaben: Nutzen Sie diesen finanziellen Vorteil für Ihre ersten Schritte.
Kostenloser Abrechnungscheck zum Start: Wir prüfen Ihre Abrechnungsdaten und geben Ihnen wertvolle Tipps für eine optimale GOÄ-Abrechnung.
Gutschein für unsere GOÄ-Online-Veranstaltung: Lernen Sie alle wichtigen Grundlagen und werde Sie zum Abrechnungsprofi.
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Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten!

Wie erhalte ich das Startguthaben?
Das Startguthaben wird mit Ihrer ersten Abrechnungen verrechnet.
Was beinhaltet der Abrechnungscheck?
Wir prüfen z. B., ob die richtigen Analogziffern, Zuschläge und Begründungen für Höherbewertungen korrekt abgerechnet wurden und zeigen Ihnen Optimierungspotenziale für Ihre Abrechnungen auf.
Wann findet die GOÄ-Veranstaltung statt?
Termine finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Website.
Wie lange gilt das Angebot?
Das Angebot gilt bei einer Kontaktaufnahme im Zeitraum von 25.11.2024 – 29.11.2024
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Das Angebot gilt bei einer Kontaktaufnahme im Zeitraum von 25.11.2024 – 29.11.2024. Mit Absenden des Formulars sind Sie mit einer Kontaktaufnahme durch uns einverstanden.
*Das Angebot ist gültig bei einer Kontaktaufnahme im Zeitraum 25.11.2024 – 29.11.2024 und einem Vertragsabschluss bis 31.12.2024. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 500 EUR zzgl. MwSt. ist der Abschluss eines Vertrages bis zum 31.12.2024 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Liegt das Honorarvolumen darunter, ist eine individuelle Lösung möglich. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Das Angebot ist nur gültig für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der im Jahr 2024 nicht Kunde der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde sowie Ärzte im Ärztlichen Notdienst sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu unterbrechen und nicht weiter anzubieten.