Mehr Zeit für das, was wichtig ist
Als Spezialist für Privatliquidation bietet Büdingen Med Ihnen eine perfekt auf Ihre Anforderungen ausgerichtete Abrechnungslösung für Ihre Praxis. Sie genießen bei uns als Kunde exklusive Premiumvorteile. Bereits zu Beginn der Zusammenarbeit hören und sehen wir genau hin. Wir stellen Ihre Abrechnung optimal ein und prüfen, wie wir Sie perfekt unterstützen können. Jede einzelne Rechnung wird stets auf Vollständigkeit, Plausibilität und GOÄ-Konformität gemäß §12 der GOÄ geprüft. Außerdem durchlaufen Ihre Abrechnungsdaten eine turnusmäßige Qualitätsrevision im Hinblick auf die bestmögliche Ziffernkombination. Sollten Sie von einem Anbieter zu uns wechseln, garantieren wir Ihnen gleichbleibende oder sogar geringere Konditionen und schenken Ihnen zusätzlich ein Startguthaben in Höhe von 350 EUR.
Jetzt Kunde werden und Prämien-Vorteile genießen

Preisgarantie*: Ihre Konditionen bei uns sind nicht höher als bei Ihrem bisherigen Anbieter

350 € Startguthaben*

Abrechnungscheck zum Start
Wir freuen uns über ein Kennenlernen
*Das Angebot ist gültig bis 31.12.2023. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 350 EUR zzgl. MwSt. ist der Abschluss eines Vertrages bis zum 31.12.2023 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Für die Garantie von gleichbleibenden oder geringeren Konditionen ist ein Nachweis der vertraglich vereinbarten dauerhaften Gebühren des bisherigen Anbieters erforderlich. Das Angebot ist nur gültig für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der im Jahr 2023 oder bis zum Versand dieser Aktion nicht Kunde der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu unterbrechen und nicht weiter anzubieten.