Behandlungs-Fall nach GOÄ optimal abrechnen

Beitrag Wir zeigen an einem Beispielfall, wie Sie korrekt und doch geschickt den Behandlungsfall nach GOÄ abrechnen können.

Was sich zunächst eher nach einem theoretischen Begriff anhört, ist in Wahrheit einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den Honorarsystemen für GKV- oder Privatpatienten. Wir zeigen an einem Beispielfall, wie Sie korrekt und doch geschickt den Behandlungs-Fall nach GOÄ abrechnen können.

Durch die Budgets im GKV-Bereich wird vielen Ärzten ein durchaus spürbarer Teil ihrer erbrachten Leistungen gar nicht bezahlt. Das GKV-System begrenzt über die Budgets pro Arzt/Praxis und Patient die Leistungen im selben Krankheitsfall. Der Krankheitsfall wiederum ist auf alle Arzt-Patientenkontakte in einem Vierteljahr ausgelegt. Zudem vergehen zwischen einem Quartalsende und dem endgültigen KV-Honorarbescheid meist mehrere Monate.

Der Begriff Behandlungs-Fall im GOÄ-Bereich baut auf eine andere Zeitspanne. Alle erbrachten Leistungen, soweit die GOÄ dies vorsieht, sollen auch einzeln bezahlt werden.

PRÜFEN SIE IHREN ABRECHNUNGS­TURNUS

Viele Ärzte erledigen sowohl die KV- als auch die Privatabrechnung gerne nur einmal im Vierteljahr. Bei der KV Abrechnung ist das gesetzlich geregelt, bei der Privatliquidation lohnt es sich, aufgrund der Regeln „im Behandlungsfall“ einen anderen Turnus zu wählen. Da für GOÄ Abrechnungen keine engmaschigen Zeitvorschriften gelten, sollten Ärzte den in der GOÄ liegenden Begriff des Behandlungsfalles auch nutzen.

Behandlungs-Fall NUTZEN SIE DIE ZEITLICHEN GRENZEN

In den „Allgemeinen Bestimmungen zur GOÄ, Abschnitt B“, erster Satz steht, dass „für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes“ gilt. Die BÄK hat diesen Sachverhalt griffiger formuliert: „Der Behandlungsfall beginnt am Folgetag des Folgemonats neu“.

Der Behandlungsfall nach GOÄ bedeutet, dass Leistungen, die „im selben Behandlungsfall“ ausgeschlossen oder begrenzt sind, wieder angesetzt werden dürfen, wenn ein neuer Behandlungsfall – nicht gleichzusetzen mit dem Krankheitsfall – eingetreten ist. Wer den Behandlungsfall richtig anwendet, kann alle erbrachten GOÄ-Positionen mit dem bestmöglichen Honorarerlös abrechnen.

DIESE GOÄ ZIFFERN SOLLTEN SIE GENAU KENNEN

„Die Leistungen nach den Ziffern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O nur einmal berechnungsfähig“, steht in der GOÄ (Abs. B Satz 1). Wenn jedoch innerhalb einer kurzen Zeit, auch innerhalb eines laufenden Behandlungsfalls eine neue Erkrankung eintritt, beginnt auch ein neuer Behandlungsfall. Das hat dann zur Folge, dass die Leistungen der Ziffern 1 und/oder 5 wieder gemeinsam mit weiteren Positionen der Abschnitte „C bis O“ berechnet werden dürfen.

Wenn Ziffer 3 im selben Behandlungsfall mehrmals berechnet werden soll, ist das besonders zu begründen. Ein Beispiel dafür ist etwa, wenn ein verordnetes Medikament nicht vertragen wird oder untypische Beschwerden auftauchen.

Hingegen kann Ziffer 4, die Fremdanamnese, insgesamt nur einmal im Behandlungsfall angesetzt werden. Das subsumiert auch mehrere Gespräche mit Angehörigen, dem Pflegepersonal oder Betreuern.

Beispiel: Behandlungs-Fall nach GOÄ

15.08.2018 Patient wird wegen akuter Herzbeschwerden beraten und untersucht. = GOÄ 1 – 7 – 250 –div. Labor – 651 (EKG)
18.08.2018 Patient wird telefonisch > 10 Minuten lang wegen der Laborergebnisse beraten. = GOÄ 3
10.09.2018 Patient spürt erhebliche Nebenwirkungen der verordneten Medikamente. = ! GOÄ 1 – 5 – 250 – 651 – erneut div. Labor !
12.09.2018 Patient ist zuhause gestürzt, Kopfplatzwunde muss versorgt werden. = GOÄ 1 – 5 – 2003 – Neuer Behandlungsfall!
21.09.2018 Erneutes Gespräch + vollständige Untersuchung wegen anhaltender Herzbeschwerden,EKG. =GOÄ 1 – 7 – 651. Durch Zeitablauf erneut eingetretener Behandlungsfall!

Ohne das Labor ergibt sich hier zu den Schwellenwerten(2,3/1,8-fach) ein Honorar von 211,34 €. Am 10.09.2018 können die Positionen 1 + 5 lt. der „Allgemeinen Bestimmungen“ neben Blutentnahme, EKG und Labor nicht berechnet werden.

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