Richtig abrechnen – Feintuning nach GOÄ

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Von der Zeckenentfernung über die Pulsoxymetrie bis hin zu HPV-Impfungen. Bei der Abrechnung dieser Leistungen, gibt es Kleinigkeiten die Häufig vergessen werden. Jedoch nicht unerheblich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie wie Sie diese richtig abrechnen.

ZECKEN­ENTFERNUNG

Der erste Blick fällt auf die GOÄ-Ziffer 2009 für das „Entfernen von unter der Oberfläche der Haut gelegenen fühlbaren Fremdkörpern“. Müssen z. B. zwei oder drei Zecken –oder deren Überreste – an unterschiedlichen Stellen des Körpers entfernt werden, kommt GOÄ 2009 auch mehrfach zum Ansatz.

Wenn der Patient versucht hat, die Zecke(n) selbst zu entfernen, ist die betroffene Körperregion besonders sorgfältig zu betrachten – häufig ist die Zecke dann nicht vollständig entfernt oder es liegt schon eine Entzündung vor.

Zudem sollten Sie trotz der vermeintlichen „Kleinigkeit“ nicht vergessen, die obligate Beratung nach Ziffer 1 GOÄ und mindestens eine symptombezogene Untersuchung mit Ziffer 5 GOÄ abzurechnen. Besteht der Verdacht auf unentdeckte Zecken an anderen Stellen des Körpers, kann auch die komplette Inspektion der Haut nach GOÄ 7 anstelle GOÄ 5 in Frage kommen.

Vergessen Sie neben der Zeckenentfernung nicht eine eventuell notwendige Anästhesie. Falls es sich nicht um eine schlichte Oberflächenanästhesie (letztere kann nicht berechnet werden) handelt, kann hier pro behandelter Körperregion einmal GOÄ 490 angesetzt werden. Oft wird versäumt, das Anästhetikum zu berechnen. Wird eine bisher nur teilentfernte Zecke endgültig exzidiert, können bei der Honorarhöhe auch die erschwerten Sichtverhältnisse berücksichtigt werden. Mit der entsprechenden Begründung kann die Entfernung der Zecke(n) bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz liquidiert werden.

Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob die übliche FSME-Impfung (GOÄ 375) angebracht ist, oder eine Simultanimpfung nach GOÄ 378. Und der Materialverbrauch für die WV bzw. den Verband können Sie nach § 10 GOÄ ebenso wie verbrauchte Impfstoffe geltend machen.

Pulsoxymetrie richtig abrechnen

Wenn Sie die prozentuale Sauerstoffsättigung im Blut des Patienten per Pulsoxymeter messen, kann dafür die Ziffer 602 GOÄ abgerechnet werden. Fach- und hausärztlich tätige Internisten und Allgemeinmediziner setzen diese Messmethode bei vielen Patienten ein. Dabei reicht die Bandbreite an Erkrankungen oder Verdachtsdiagnosen, bei denen eine Pulsoxymetrie indiziert ist, vom Extremsportler bis zum pflegebedürftigen Patienten.

Oftmals ergänzt die Pulsoxymetrie das Belastungs-EKG nach Ziffer 652 GOÄ. Dafür kann für die Messung einmal Ziffer 602 berechnet werden. Zum 1,8-fachen Mittelwert ergibt sich dann ein Honorar von 15,95 €, in begründeten Fällen können sogar 22,15 € berechnet werden. Allerdings heißt es im Leistungstext „ggf. einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung“, sodass diese Position pro Inanspruchnahme eines Arztes nur einmal angesetzt werden kann.

HPV-Impfung richtig abrechnen

Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts werden zunehmend gegen Humane Papillomviren geimpft. Eine ausführliche Information der Patienten bzw. der Eltern (Beratung nach GOÄ 1 oder 3) ist ebenso wie eine angemessene körperliche Untersuchung vorgeschaltet.

Die eigentliche Impfung kann zwar nur mit Ziffer GOÄ 375 zum Preis von 10,72 € (2,3-fach GOÄ) berechnet werden. Bei dem oben beschriebenen Ablauf fallen das Beratungsgespräch und die Untersuchung jedoch besonders ins Gewicht.

GOÄ-Ziffer 1 ist als Impfberatung immer dann ansetzbar, wenn Ärzte über den Sinn und die Risiken der Impfung aufgeklärt haben. Zwischen der symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer GOÄ 5 und einer Ganzkörperuntersuchung nach Ziffer GOÄ 8 entscheiden die Ärzte selbst, wie eingehend zu untersuchen ist. Werden HPV-Impfungen angeboten, können die Impfstoffe auf zwei Wegen besorgt werden. Entweder stellen die impfenden Ärzte den Impfstoff selbst und setzen ihn gemäß § 10 GOÄ in Rechnung, oder aber er wird über Rezept von Patientenseite in der Apotheke selbst beschafft. In diesen Fällen entstehen den Ärzten für die Impfstoffe keine Auslagen.

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