GOÄ-Abrechnung – Kein Risiko eingehen und Honorarausfall vermeiden


Hat der Patient den Termin noch rechtzeitig abgesagt oder kann ich das vereinbarte Ausfallhonorar fordern? Eine konkrete gesetzliche Regelung zu einem möglichen Ausfallhonorar gibt es nach wie vor nicht. Dennoch ist die Rechtsprechung der letzten 10 Jahre eindeutig. Unser Mustervertrag für einen Honorarausfall bildet eine solide Basis um Ausfallhonorare zu berechnen.

Denkbar sind sodann ein Ausfallhonorar auf Grundlage des durch die Behandlung entgangenen Honorars, oder ein pauschalierter Schadenersatz, wobei einerseits ersparte Aufwendungen gegenzurechnen sind, andererseits der Nachweise eines niedrigeren als des pauschalen Schadens im Einzelfall möglich bleiben muss.
Legen Sie den Kommunikationsweg in der Vereinbarung grundsätzlich fest. Zwar kann man sicher nicht jeden Einzelfall abfangen, aber der Ansatz eines Ausfallhonorars ist ohnehin schon selbst ein Ausnahmefall.

Die beste Lösung gegen Honorarausfall- eine solide Basis!

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Honorarausfall Zusatzvereinbarung

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Bei Büdingen Med steht Ihnen Ihr persönliches Team von Abrechnungsexperten zur Verfügung, das durch ständige Fort- und Weiterbildung auf dem neuesten Stand von GOÄ-Richtlinien und Rechtsprechung ist und darüber hinaus zu 100 % auf Ihr individuelles Fachgebiet spezialisiert ist. Bei Büdingen Med wissen Sie Ihre Privatabrechnung in den besten Händen, denn Sie profitieren von dem umfassenden Wissen einer der führenden Abrechnungsstellen Deutschlands für Ihre Abrechnung nach GOÄ.