GOÄ-Abrechnung – Honorarvereinbarung rechtlich absichern

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Eine Honorarvereinbarung ermöglicht Ärzten, für bestimmte Behandlungen abweichende Honorare – meist oberhalb der im § 5 festgelegten GOÄ-Sätze – zu vereinbaren. Unser Abrechnungsexperte Dieter Jentzsch hat einen Mustervertrag für Sie erstellt und erklärt, in welchen Fällen der Einsatz möglich ist. Damit die Abrechnung nach GOÄ gelingt.

Auf den ersten Blick klingt eine Honorarvereinbarung (HV) nach „Vertragsfreiheit“. Die ist allerdings für die Ärzte und Zahnärzte in Deutschland bezüglich ihrer beruflichen Honorare nicht vollständig gegeben. Alle beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte müssen nach der GOÄ berechnet werden, hierzu gehört auch § 2. Auch das Berufsrecht muss beachtet werden. Danach sind Abrechnungen unterhalb des 1,0-fachen GOÄ-Satzes nicht statthaft.

Sie möchten höhere Faktoren bei der Abrechnung nach GOÄ berechnen? Unser Muster der Honorarvereinbarung hilft Ihnen dabei.

Honorarvereinbarung

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Diese Inhalte muss die Honorarvereinbarung haben

Die früher häufig beobachtete Praxis, dass Patienten beispielsweise einen Chefarzt erst sprechen konnten, nachdem sie zuvor im Sekretariat eine HV unterschrieben hatten, war nicht zulässig.

Die GOÄ gibt klar vor, dass eine HV nur „nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem“ zustande kommen kann, und zwar vor der zu vereinbarenden Behandlung. Außerdem wird die HV in Schriftform verlangt.

An das Schriftstück selbst werden dabei spezielle Anforderungen gestellt. Ausgewiesen werden müssen:

  • die Vertragspartner
  • die beabsichtigte Behandlung
  • GOÄ-Ziffer und GOÄ-Text
  • Faktor und vereinbarter Einzelbetrag für die Behandlung
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Bei Büdingen Med steht Ihnen Ihr persönliches Team von Abrechnungsexperten zur Verfügung, das durch ständige Fort- und Weiterbildung auf dem neuesten Stand von GOÄ-Richtlinien und Rechtsprechung ist und darüber hinaus zu 100 % auf Ihr individuelles Fachgebiet spezialisiert ist. Bei Büdingen Med wissen Sie Ihre Privatabrechnung in den besten Händen, denn Sie profitieren von dem umfassenden Wissen einer der führenden Abrechnungsstellen Deutschlands für Ihre Abrechnung nach GOÄ.